Gericht verurteilt Republik in der Amis Causa
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Das Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) hat die Republik Österreich in erster Instanz verurteilt. Gegenstand der Verhandlung war der Fall AMIS, wo 3200 Geschädigte geklagt haben. Die Republik Österreich habe für den durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) verursachten Schaden, gegenüber den geschädigten Amis-Kunden, zu haften. Ein Schaden ist deswegen aufgetreten, weil sie keine Befriedigung im Konkursverfahren oder über die Anlegerentschädigungseinrichtung erhalten haben.
Das Gericht hat befunden, die FMA bzw die ehemalige Bundeswertpapieraufsicht (BWA) hätten die ihnen obliegenden Aufsichts- und Prüfpflichten (schuldhaft, rechtswidrig und scha-denskausal) bei den Amis Gesellschaften nicht gehörig erfüllt.
Aufgrund des derzeitigen Vermögensstandes ist mit keiner zufrieden stellenden Konkursquote zu rechnen. Die Anlegerentschädigung leiste auch keine Zahlungen. Daher habe die Republik Österreich für die Schäden der Amis-Kunden aufzukommen.
Ziel führend wäre allerdings die Aufnahme von Vergleichsverhandlungen, um die Geschädigten rascher zu befriedigen. Die Finanzprokuratur, als Vertreter der Republik Öster-reich, wird mittels Berufung das Urteil bekämpfen. Dem Staate drohen enorme Entschädigungsansprüche in der Höhe von 70 Mio Euro.
