Letztes Update am 15.01.2008
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Verkehrssünder zur Kasse gebeten



Die Rotlicht-Missachtung durch Fahrzeuglenker wird bei einer Ampel in Wien seit 20.4.2007 fotografiert und zur Anzeige gebracht. Die Polizei gibt an, dies sei deswegen erforderlich, weil die Rotlichtsünder den Querverkehr behindern würden. Im Straßenbelag wurde eine Induktionsschleife verlegt, die die Position des Fahrzeuges ermittelt. Ist die Ampelphase bereits auf Rot, ist anzunehmen, dass das Fahrzeug schon bei Rot in den Kreuzungsbereich eingefahren ist. Ob diese Überlegung rechtlich auch hält, ist fraglich. Was ist, wenn der Lenker durch ein Hindernis an der Weiterfahrt behindert wurde und erst nach dem Umschalten aus dem Kreuzungsbereich hinausfahren kann?
Sollen auf diese Weise die Wiener Steuereinnahmen aufgebessert werden? Wo wird daher einnahmenseitig eingespart werden

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