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Verein und Gemeinnützigkeit
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Die Gründe warum Vereine aus historischer Sicht überhaupt entstanden sind und in dieser Form auch gesetzlich abgedeckt wurden, liegen in der ideellen Zielsetzung. Sie sollten sich absichtlich von den anderen Sozietäten unterscheiden, die auf Gewinn ausgerichtet waren und sind (OH, KG, AG, GesmbH, Gen etc). Aus diesem Grund müssen sich Vereine wesentlich abgrenzen, indem in den Statuten die Gewinnabsicht ausgeschlossen wird und die tatsächliche Geschäftsführung darauf abstellt und bei einer allfälligen Liquidation das Vermögen an einen gleichartigen Nachfolger übergeben wird (Liquidationsklausel). Die gemeinnützige Geschäftsführung wird von der Finanz im Nachhinein überprüft, da sie durch steuerliche Vorteile von Gesetzes wegen (ex lege) belohnt ist (Vereinsprivileg). Werden gewerbliche Nebengeschäfte betrieben, ist der Kontakt mit unserer Kanzlei empfehlenswert
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