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Mindestsicherung für Familien
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Steuerpolitisch will sich die Bundesregierung etwas einfallen lassen, damit Familien nicht unter die Armutsgrenze fallen. Denkbar wäre eine Mindestsicherung, wie bei den Pensionen von € 726.-, wenn einer der Elternteile sich über einen bestimmten Zeitraum geradezu ausschließlich der Familie widmet. Fraglich könnte sein, ob damit auch eine Kranken- und Pensionsversicherung verbunden sein soll. Sollten aber beide Elternteile berufstätig sein, müsste über eine steuerliche Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten nachgedacht werden
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