Letztes Update am 15.01.2008
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Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen?



Ab dem Jahr 2002 wurde Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt. Es steht dem Einzelnen aber nur dann zu, wenn in diesem Jahr  nicht zu viel verdient wird. Dies kann bei dieser einkommensschwachen Bevölkerungsschicht aber erst im Nachhinein festgestellt werden. Im Jahre 2003 waren es ca 55.000 Bezieher, in der Zwischenzeit sind es 160.000 geworden. Die Regelung der Zuverdienstgrenze ist aber so verworren, dass derzeit eine heftige Diskussion im Gange ist. Es wird überlegt, die Zuverdienstgrenze von € 14.600.- auf  € 16.200.- anzuheben. Welche Zahlungen darunter fallen und welche ausgenommen sind, sollen einer eindeutigeren Regelung unterzogen werden. Das Kinderbetreuungsgeld soll nämlich nicht zurückzuzahlen sein, wenn bestimmte soziale Aspekte gegeben sind. Jene, die sich an die Gesetze halten, sollen aber nicht durch jene, die Schindluder betrieben, desavouiert werden. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt derzeit € 436.-/Monat. Siehe auch die Information zur Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes

Mehr zum Kinderbetreuungsgeld

 

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