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Donnerstag, 8. Mai 2008 |
Die Bundesregierung hat sich am 07.05.2008 auf eine neuerliche Novelle des Ökostromgesetzes geeinigt. Laut Wirtschaftsminister Martin Bartenstein wird die zusätzliche jährliche Fördersumme für die Betreiber von Ökostromanlagen von 17 auf 21 Mio Euro ausgeweitet. Betroffen sind davon beispielsweise Wind- und Kleinwasserkraftwerke. Sollte diese Fördersumme ausgeschöpft werden, ist eine Neubewertung vorgesehen, um über eine mögliche Erhöhung entscheiden zu können. Für die Stromkunden, die die Ökostromförderung finanzieren müssen, ergibt sich durch die erhöhte Fördersumme laut Bartenstein eine durchschnittliche jährliche Mehrbelastung von rund 10 Euro pro Haushalt. Derzeit sind es 35 Euro. Für sozial Schwache (Mindestpensionisten und Sozialhilfeempfänger) sind Erleichterungen vorgesehen. Umweltminister Josef Pröll sprach von einem "Durchbruch", weil mit dem alten Ökostromgesetz der Ausbau der Ökostromanlagen zum Erliegen gekommen sei. Mit dem neuen Gesetz sei das Ziel, den Ökostromanteil von 8 auf 15 % zu steigern, näher gekommen. |