| Schwellenwerte im Vergabeverfahren |
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| Geschrieben von Administrator | |
| Dienstag, 15. April 2008 | |
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Am 5. Dezember 2008 wurde im Amtsblatt Nr L 317/34 die Verordnung Nr. 1422/2007 zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG im Hinblick auf die Schwellenwerte für Auftragsvergabeverfahren kundgemacht. Diese Verordnung gilt in ihrem ganzen Umfang für alle Mitgliedstaaten und bedarf hiezu keiner eigenen Umsetzung. Sie gilt ab 01.01.2008 bis 31.12.2009. Durch diese Verordnung werden die Schwellenwerte im Rahmen des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Agreement on Government Procurement, GPA) angepasst. Die Werte des BVergG 2006 werden daher durch diese ersetzt. Die Nichtbeachtung der neuen Schwellenwerte könnte Haftungsansprüche bzw ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich auslösen. Folgende Schwellenwerte in € gelten ab 01.01.2008 nach § 12 Abs 1 Z 1 und Abs 2 Z 1 BVergG 2006 133.000 |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 15. April 2008 ) |
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