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Kindergesicherte Feuerzeuge |
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Geschrieben von Administrator
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Montag, 17. März 2008 |
Am 11. März tritt die Entscheidung der Kommission zum Verbot des Verkaufs von nicht kindergesicherten Feuerzeugen und Novelty-Feuerzeugen in Kraft. Die Entscheidung wurde am 13. Februar 2007 von den EU-Mitgliedstaaten im Ausschuss „Allgemeine Produktsicherheit" angenommen. Sie erhöht die Verbrauchersicherheit durch die Bestimmung, dass Feuerzeuge, die für Kinder gefährlich sind, nicht mehr an Verbraucher in Europa verkauft werden dürfen. Derartige Feuerzeuge dürfen bereits seit dem 11. März 2007 nicht mehr auf den Markt gebracht oder importiert werden; die Industrie konnte ihre Lagerware noch vermarkten. Außerdem müssen die Regierungen künftig dafür sorgen, dass nur noch kindergesicherte Feuerzeuge in den Läden sind. Verboten sind auch Feuerzeuge, die durch ihre Ausstattung vor allem die Neugier bei Kindern wecken (Novelty-Feuerzeuge). Übrigens ist das „In-Verkehr-Bringen“ von Feuerzeugen ohne Kindersicherung generell verboten – also auch als Werbe-Geschenke. Die technischen Spezifikationen für Kindersicherheit bei Feuerzeugen sind in einer europäischen Norm festgelegt (EN 13869:2002). Bei Feuerzeugen, die den einschlägigen Spezifikationen dieser Norm entsprechen, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen dieser Entscheidung erfüllen. Diese Annahme gilt auch für Feuerzeuge, die den Kindersicherheitsanforderungen in Drittländern genügen, die den Anforderungen dieser Entscheidung gleichwertig sind.
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 17. März 2008 )
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