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Samstag, 15. März 2008 |
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Eine klare Linie gab Finanzminister Wilhelm Molterer auch in der derzeitigen europäischen Diskussion um das Bankgeheimnis vor. Österreich, Luxemburg und Belgien haben weiterhin das Recht, ihr Bankgeheimnis zu behalten. Auf Zinserträge von ausländischen EU-Bürgern wird dafür die Quellensteuer eingehoben und diese zu drei Viertel an das Heimatland des Sparers überwiesen. "Wir haben das Bankgeheimnis vor wenigen Jahren in einer EU Richtlinie einstimmig verankert", sagte Wilhelm Molterer am 13.03.2008 beim Gipfeltreffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Brüssel. "Was vor wenigen Jahren galt, gilt für uns heute noch. Das Bankgeheimnis steht nicht zur Disposition. Uns geht's um die kleinen Sparer. Das Bankgeheimnis ist ein wesentlicher Faktor für das Vertrauen der Menschen in den Finanzplatz Österreich." Gegen Steuerhinterziehung wird selbstverständlich kompromisslos und mit der Härte des Gesetzes vorgegangen. |