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Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 14. März 2008
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag über die Einführung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Umsatzsteuer-Betrugs vorgelegt. Die Maßnahmen umfassen die Besteuerung von innergemeinschaftlichen Lieferungen und eines generellen Verfahrens zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft („Reverse Charge“). Mit beiden Systemen könnte das Phänomen des Karussellbetrugs erheblich eingeschränkt werden, bei dem der so genannte „verschwundene Händler” ins Treffen geführt wird. Bei einem Karussellbetrug stellt ein Steuerpflichtiger, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb (ohne Umsatzsteuerbelastung) getätigt hat, bei einer anschließenden Lieferung im Inland die Umsatzsteuer in Rechnung und verschwindet danach, ohne diese Umsatzsteuer an den Fiskus abzuführen. Beide Vorschläge werfen allerdings auch Probleme auf.
Beim Konzept der Besteuerung innergemeinschaftlicher Warenlieferungen würden die innergemeinschaftlichen Lieferungen im Herkunftsmitgliedstaat mit 15 % besteuert werden. Gilt im Empfängermitgliedstaat ein höherer Satz, entrichtet der Käufer diese zusätzliche Umsatzsteuer direkt an diesen Mitgliedstaat. Wendet der Empfängermitgliedstaat dagegen einen niedrigeren Satz an, gewährt der Empfängermitgliedstaat dem Steuerpflichtigen eine Gutschrift. Dieses System würde insbesondere im KMU-Bereich zu Cash-Flow-Problemen führen, weil die Unternehmer die Umsatzsteuer bei Umsätzen, die derzeit nicht steuerpflichtig sind, vorstrecken müssten.

Bei einer generellen Verlagerung der Steuerschuld („Reverse Charge“) würde das derzeit für innergemeinschaftliche Lieferungen geltende Umsatzsteuer-System auch für Umsätze im Inland gelten. Das bedeutet, dass der Verkäufer dem Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung stellt, wenn dieser auch steuerpflichtig ist. Stattdessen müsste der Kunde die Umsatzsteuer an den Fiskus abführen. Die Kommission befürchtet allerdings, dass dieses System bei den Mitgliedstaaten letztendlich zu Einnahmeausfällen wegen anderer Betrugsarten führen könnte.

Aufgrund fehlender empirischer Daten beabsichtigt die Kommission in einem Mitgliedstaat ein Pilotprojekt durchzuführen, um die Auswirkung eines neuen Umsatzsteuer-Systems prüfen zu können.
Letzte Aktualisierung ( Montag, 17. März 2008 )
 
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