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Geschrieben von Administrator
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Freitag, 14. März 2008 |
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Ein schlichter Brief ans zuständige Wohnsitz-Finanzamt reicht nicht aus. Es müssen detail-lierte Angaben übermittelt werden, über welchen Zeitraum, sowie genau bei welcher Art von Tätigkeit und die maximale Höhe der Steuerhinterziehung. Bei Selbstanzeigen wegen Steuervergehen an das Finanzamt sind also vielerlei Fakten zu be-achten. Ohne Steuerberater ist dies nicht empfehlenswert. Vom schlechten Gewissen bis zur erhofften Strafbefreiung durch die Selbstanzeige ist es ein weiter Weg. Es müssen auch alle involvierten Personen angeführt werden, die allenfalls als Mittäter in Frage kommen könnten. Die Selbstanzeige muss außerdem rechtzeitig erfolgen. Wenn die Tat als entdeckt gilt, ist es zu spät. Hiefür ein Beispiel: Jemand deklariert, um eine Mio Steuern hinterzogen zu haben, die an-schließende Prüfung durchs Finanzamt ergibt aber einen Betrag von 1,1 Mio. Dann steht dem reuigen Steuersünder ein Finanzstrafverfahren über die Differenz von 100.000 ins Haus. |
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 17. März 2008 )
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