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19. Juni 2011
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Freude für Mieter PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Administrator   
Montag, 3. März 2008
Die für April vorgesehene jährliche Erhöhung der Miete (Anpassung an die Inflation, heuer um 3,6 %) könnte für mehr als 350.000 Mieter in diesem Jahr entfallen. Damit würde sich der Mieter einer Wohnung mit 650 Euro Miete (ohne Betriebskosten und Umsatzsteuer) eine Er-höhung um fast 25 Euro im Monat ersparen. Justizministerin Maria Berger will eine zehnprozentige Indexschwelle einführen. Vermieter- und Mietervertreter haben erst am 28.02.2008 der Justizministerin ein gemeinsames Maßnahmenpaket für eine Neuregelung der Erhaltungspflichten vorgelegt. Diese Vorschläge sollen nun als Grundlage für eine Novelle des Mietrechtsgesetzes (MRG) dienen, die im Herbst vorliegen und so bald wie möglich in Kraft treten soll.
Die Eckpunkte sind folgende:

- Für Erhaltungsarbeiten im Inneren der Wohnung ist der Vermieter zuständig. Mit Ausnahme der Beleuchtung.
- Es gilt eine Bagatellgrenze für Erhaltungskosten, die der Mieter übernehmen muss. Diese betragen 80 Euro im Einzelfall bzw. 200 Euro im Jahr.
- Für die Wartung (zB der Therme) ist der Mieter zuständig.
- Während eines aufrechten Mietverhältnisses ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Wände auszumalen oder den Boden zu schleifen. - Der Mieter kann nicht dazu verpflichtet werden, beim Auszug die Wohnung neu auszumalen oder die Böden zu schleifen, wenn es sich um normale Abnützung handelt.
- Ab Inkrafttreten des Gesetzes besteht eine 3-jährige Verjährungsfrist für "alte" Rückforde-rungsansprüche.
- Alle Ausgaben des Vermieters auf Grund der Erhaltungspflicht im Inneren der Wohnung sowie Kosten für die Erstellung des Energieausweises können in der Hauptmietzinsreserve geltend gemacht werden.
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 7. März 2008 )
 
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